Auszug aus den Gesetzlichen Grundlagen
Die Schulgemeinden gewährleisten die hauswirtschaftlichen
Fortbildungskurse. Diese dienen der Fortbildung von Erwachsenen
und schulentlassenen Jugendlichen in den Bereichen Haushalt und
Familie. Die Schulgemeinden sorgen für ein Mindestangebot
im Rahmen von
1 Lektion pro ca. 30 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Der Staat leistet den Schulträgern für die hauswirtschaftliche
Fortbildung Betriebsbeiträge.
Schulleitungen der Hauswirtschaftlichen Fortbildung
Die Hauswirtschaftlichen Fortbildungsschulen in den Gemeinden
werden von den HFS-Schulleitungen geführt und betreut.
Die Kontaktadresse erfahren Sie über das Schulsekretariat
der Oberstufe in Ihrer Gemeinde.
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